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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inhalt:

Widerrufsbelehrung

A. Abschnitt: Hosting- und Domainleistungen

B. Abschnitt: Design- und Entwurfsleistungen

C. Erklärung zur Datensicherheit und Datenschutz

D. Schlussbestimmungen

Anbieter, Vertragspartner und Agentur im Sinne dieser AGB ist digital7ecommerce lösungen Inhaber: Daniel Russo.

Der Anbieter erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage

dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil.


Der Geltungsbereich des Abschnitts A bezieht auf alle technischen Leistungen des Anbieters im Bereich Hosting, Software- und Domainbereitststellung. Der Abschnitt B hat seinen Geltungsbereich in allen grafischen Leistungen des Anbieters, z. B. (nicht abschliessend) bei gestalterischen Aufträgen, die Entwürfe für Webseiten, Logos, Flyer, Plakate und Banner sowie Textarbeiten zum Inhalt haben und richtet sich ausschliesslich an gewerbsmäßig tätige Personen und Unternehmen. Abschnitt C und D werden bei allen Verträgen des Anbieters Vertragsbestandteil.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Daniel Russo
digital7 ecommerce lösungen 
Eichelkamp 4
38440 Wolfsburg
Faxnummer: +49 (0)  32 21 - 1355 804

Email: shop@digital7.de
Web: www.digital7.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung


A. Abschnitt Hosting- und Domainleistungen

I. Webspeicher, Miete und Domain-Registrierung

I.A. Webspeicher, Miet-Lösungen, Software


I.A.1. Erreichbarkeit

Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internetwebserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund

von technischen, Sicherheits-, Wartungs- und Schutzmaßnahmen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.


I.A.2. Nutzung

Webhosting-Pakete, in denen durch den Anbieter Software vorinstalliert worden ist, liegen nach Abnahme durch den Kunden in dessen Gefahren-, Sicherungs-, Pflege- und Einflussbereich. Insbesondere ist der Kunde für die vollumfängliche Datensicherung dieser Programme verantwortlich. Er hat keinen Anspruch auf Neu-Installation oder Aktualisierungsmassnahmen. Die Fehlerbehebung dieser Software obliegt allein dem Kunden oder tatsächlichem Hersteller der Software. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter keine Software-Pakete zur Miete anbietet und dies auch nicht beabsichtigt. Vielmehr stellt der Anbieter eine technische Infrastruktur mit seiner Hosting- und Domain- Leistung zur Verfügung, die eine vorinstallierte Open

Source Software enthalten kann und die mit der Installation dieser Software und Abnahme durch den Kunden an diesen nach den geltenden Lizenzbestimmungen weitergegeben wird.


I.A.3. Abruf von Emails

Der Kunde hat in seinen eingerichteten POP3- und IMAP Boxen eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Tagen abzurufen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender automatisiert zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Ferner ist dem Kunden bekannt, dass eine Mailbox, die sich in der technischen Infrastruktur des Anbieters befindet, keine geeignete Datenspeicherung- und Sicherungseinrichtung ist. Allein der Kunde ist verantwortlich für die Datensicherung

der dort befindlichen Dateien und Emails.


I.A.4. Sicherheit, Datensicherung

Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern des Anbieters abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Diese Datensicherungsmaßnahmen umfassen auch die Sicherung der Email-Postfächer. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten oder vor der Installation von gelieferter Software /Programme durchzuführen. Der Kunde testet im

übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung, von vorinstallierten Software-Paketen und der Pflege erhält.


I.A.5. Serverlast

Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-, PHP-Skripten, Chat- und Forensysteme oder

Datenbankabfragen, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Anbieter ist berechtigt, Seiten und Leistungen, die den obigen Anforderungen nach seiner Beurteilung nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen und die fristlose Kündigung auszusprechen. Im Fall der fristlosen Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Auszahlung bereits geleisteter Entgelte.

I.A.6. Datentransfervolumen

Die Parteien einigen sich darauf, dass zum Nachweis des verbrauchten Traffics die Vorlage eines Ausdrucks oder Bildschirmabbilds der Standard-Statistiken unter dem Webinterface PLESK ausreichend sind.

I.B. Domain-Registrierung, KK-Anträge

 

I.B.1.Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die Richtlinien der Vergabestellen werden Vertragsbestandteil und können bei den Vergabestellen eingesehen werden.

I.B.2. Die Leistung des Anbieters umfasst die technischen Prozeduren zur

Beantragung und Pflege der Domain-Daten.


I.B.3. Falls der Kunde nicht spätestens bei Vertragsende seine Domain in die Pflege eines anderen Internet-Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, diese freizugeben oder in den Transit zu geben. Das Vertragsendeeiner Domain muss ausdrücklich, spätestens vier Wochen vor dem Ablaufdatum der Domain, schriftlich erklärt werden. Ist dieses nicht erklärt, so wird der Domain-Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit der Domain verlängert.

I.B.4. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Ebenfalls ist der Anbieterberechtigt, bei Zahlungsverzug von 30 Tagen registrierte Domains zu löschen oder an die Registrierungsstelle zurückzugeben.

II. Laufzeit, Kündigung, Leistung und Haftung



II.1. Laufzeit, Kündigung

Die Vertragslaufzeit für die Hosting- und Domain-Leistungen beträgt 12 Monate, soweit keine andere Laufzeitvertraglich bestimmt ist. Wird der Vertrag nicht fristgemäß im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit ohne weitere Mitteilung jeweils um die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 30 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen. Sie hat schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht bei wichtigem Grund, z. B. Zahlungsverzug, Missachtung o.g. gesetzlicher Verbote und Bestimmungen, erheblichem Verstoß gegen diese AGB, wissentlich falschen Angaben und Daten des Vertragspartners, technische Unmöglichkeit, Betriebsübergang und Geschäftsaufgabe des Anbieters. Zu gleichen Bedingungen behält sich der Anbieter auch bei dringendem Verdacht eine Abschaltung des Zugangs zu dem angemieteten Serverplatz bis zur weiteren Klärung vor. Monatsentgelte für Webspeicher-Leistungen, welche im voraus über die Dauer der Laufzeit hinaus entrichtet wurden, erhält der Kunde abzüglich des Anteils der Laufzeit, auf volle Monate gerechnet, zurückerstattet. Diese Rückerstattung ist im Fall der außerordentlichen Kündigung des Anbieters ausgeschlossen.



II.2. Lieferung

Der Anbieter liefert solange der Vorrat reicht. Lieferung im Sinne dieser AGB kann auch die rechtzeitige Bereitstellung einer Leistung und Ihrer Zugänglichmachung im Internet bedeuten. Ware im Sinne dieser AGB können auch nicht materielle Güter wie Domains, Webspeicher oder Software sein. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, Unteraufträge zu erteilen. Der Anbieter kann sich die Bereitstellung der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vorenthalten. Unwesentliche Abweichungen in der Version und Qualitätent binden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung und Abnahme. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht .d.h., die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt der Anbieter die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Die Berechnung einer Mehrwertsteuer oder einer veränderten Mehrwertsteuer wird im Falle der Erhöhung oder des Zuschlags nicht als Preiserhöhung gewertet. Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.

II.3. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte Bedienung, Löschung oder Anwendung durch den Kunden. Der Kundestellt den Anbieter frei von Ansprüchen, die durch Maßnahmen Dritter, die im Auftrag des Anbieters oder Kundentätig werden, entstehen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit seiner Server. Er wird insbesondere durch den Kunden von Schadensersatzansprüchen freigestellt, die durch einen notwendigen Serverwechsel oder die Nichterreichbarkeit entstehen könnten, soweit diese dem Anbieter zuzurechnen sind und nicht auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit beruhen. Wenn ein Termin zur Bereitstellung oder eine Leistunginfolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen z. B. Streik, Ausfall einer technischen Infrastruktur Dritter, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, ohne eigenes Verschulden des Anbieters nicht eingehalten oder bereitgehalten werden kann, besteht hierdurch keine Verpflichtung zum Schadensersatz oder Stellung von Ersatz.

 

III. Zahlung, Abnahme, Verzug und Pfandrecht

 

III.1. Zahlung

 

Die vereinbarten Entgelte sind für die Dauer der Laufzeit im voraus zu entrichten. Es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich ein anderer Zahlungstermin oder Zahlungsrythmus benannt.

 

III.2. Rechnung, Lastschrift, Abwicklung, Gebühren

 

Dem Anbieter steht bei offenen Zahlungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Bei Abnahmeverzug kann der Anbieter die Ware an einem anderen Ort oder Server als ursprünglich vereinbart oder zugewiesen, aufbewahren. Dem Anbieter obliegt es, eine angemessene Aufbewahrungsgebühr zu verlangen. Dem Anbieter steht es dann weiterhin frei, Webspeicher- und Domain-Leistungen zu sperren, zu löschen oder auf einem anderen Server umzuleiten. Die Datensicherung obliegt in diesen Fällen nicht dem Anbieter. Dem Anbieter steht ein erweitertes Pfandrecht für Forderungen aus bestehenden oder älteren Verträgen zu, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Dieses Pfandrecht kann durch den Anbieter auf in seinen Besitz gelangte Sachen oder Domains des Kunden ausgeübtwerden. Beide Parteien verzichten auf eine tagesgenaue Abrechnung nach Wochentagen. Es gilt der jeweils angebrochene Nutzungsmonat in der Berechnung als vollendeter Monat. Ausgenommen von dieser Abrechnungsart sind im Auftrag des Kunden registrierte Domains, die auf die Domain-Laufzeit der Registrierungsstelle berechnet werden. Der Kunden erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zur Bereitstellung von Rechnungen in den Online-Dienstendes Anbieters und verzichtet auf eine schriftliche Übermittlung von Rechnungen.


B. Abschnitt Design- und Entwurfsleistungen
I. Urheberrecht und Nutzungsrechte


Jeder der Designabteilung der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzesgelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original, weder nach der programmiertechnischen Umsetzung (z. B. in ein Template oder eine HTML-Datei) noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen- ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Werden Dritte im Auftrag der Agentur tätig, so übertragen diese die ausschliesslichen Nutzungsrechte der bekannten Nutzungsarten aller Werke, die im Auftrag der Agenturangefertigt werden, an die Agentur. Der Dritte verzichtet auf jede weitere Nutzung des Werkes sowie Nennung des Werkes oder des Kunden gegenüber Dritten. Insbesondere verzichtet der Dritte auf eine Veröffentlichung des Werkes und Nennung des Kunden oder des Werkes als Referenz auf seinen Internetseiten. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrechtübertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den HTML- und PHP-Dateien sichtbar als Urhebergenannt zu werden. Auf einem Internet-Angebot wird diese Nennung durch Namen der Agentur und Hyperlink zu den Internetseiten der Agentur im Fuß jeder Internetseiteumgesetzt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt /AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeithaben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

II. Vergütung Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten und damit zweckverbundenen Programmieraufträgen eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Endpreise  gem. § 19 USTG.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigungen von Entwürfen, Entwurfsänderungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

III. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenenhöheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

IV. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, HTML- oder PHP-Dateien, Templates, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zuerteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Dateien, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhangmit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

V. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Templates, Dateien und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrecht übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurück zugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mitvorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

 

VI. Korrektur, Produktion und Belegmuster

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nacheigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zutreffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeberist damit einverstanden, in der Referenzliste der Agentur unter Abbildung des Werkes und Namensnennung des Auftraggebers sowie eines kurzen beschriebenen Textesgenannt zu werden.

 

VII. Haftung

Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwerthinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur nicht. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

VIII. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion, nach Entwurfsvorlage oderwährend und nach der programmiertechnischen Umsetzung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollteer entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


C. Erklärung zur Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internet-Seiten oder in den Geschäftsräumen bekannt gegebene Daten gegenüber dem Anbieter gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrags- oder Kundenverhältnisses notwendig ist. Die durch den Kunden bereitgestellten oder übermittelten Daten werden ausschließlich für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet. Die Weitergabe gespeicherten Daten an Dritte zu anderemals dem vertragsgemäßen Gebrauch wird ohne Einwilligung des Kunden ausgeschlossen. Die Weitergabe der Daten an Registrierungsstellen wie z. B. DENIC wird durch den Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung des Anbieters ausdrücklich genehmigt. Eine Verpflichtung zur Löschung der personen- oder auftragsbezogenen Daten nach Abschluss einzelner Vorgänge besteht zu Lasten des Anbieters nicht, so lange ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden besteht. Die Genehmigung zur Speicherung der Daten des Kunden kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.

 

D. Schlussbestimmungen Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters für Streitigkeiten mit gewerblichen Kunden. Dem Anbieter ist es vorbehalten, Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für Streitigkeiten mit Kunden, die ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland haben oder dorthin verlegen wollen oder während einer Streitigkeit verlegen, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters bestimmt. Das gleiche gilt für Vertragsverhältnisse mit Kunden, deren Wohnsitz nicht bekannt ist. Dem Anbieter obliegt es, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden durch den Anbieter in geeigneter und üblicher Weise mitgeteilt. Die Frist des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung oder Bekanntgabe. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die geänderten AGB rechtswirksam. Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Kunde verpflichtet sich, diese AGB in regelmäßigen und angemessenen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen durch Besuch der Online-Dienste des Anbieters zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Kundenbereichs der Internet-Seiten des Anbieters oder Abschluss eines Vertrages, an dem der Anbieter oder ein Beauftragter Vertragspartner ist und diese AGB einbezieht, erklärt sich der Kunde mit der jeweiligen gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden durch den Anbieter nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien insoweit diese gewerblichtätig werden. Die AGB unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGAbkommen). Die Geltung des einheitlichen Kaufrechts wird ausgeschlossen. Der Anbieter verpflichtet sich, diese AGB in geeigneter Weise dem Kunden zugänglich zu machen. Geeignet im Sinne dieser AGB ist die Veröffentlichung im Internet auf den Webseiten des Anbieters oder die Auslage oder der Aushang dieser AGB in den Geschäftsräumen des Anbieters. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.



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